Regeln & Ordnungen
Spielordnung
Allgemeine Wettspielordnung und Rahmenausschreibung für vorgabenwirksame Wettspiele.
Verbindlich ist die offizielle Fassung (gültig ab 01.01.2019) und der Aushang im Clubhaus. Spielordnung als PDF (Original)
Allgemeine Wettspielordnung / Rahmenausschreibung für vorgabenwirksame Wettspiele im Golfclub Dreibäumen e. V., gültig ab 01.01.2019.
Die Bedingungen für Wettspiele des Golfclubs Dreibäumen e. V. sind a) in den jeweiligen Einzel- bzw. Turnierausschreibungen und b) in dieser Wettspielordnung / Rahmenausschreibung festgelegt.
Einzel- bzw. Turnierausschreibung
In der Einzel- bzw. Turnierausschreibung eines Wettspiels sind geregelt:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Lage der Abschläge, von denen gespielt wird
- Verbindlichkeit der Verbandsordnungen
- Art und Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit
- Teilnehmer und Stammvorgabe der Teilnehmer
- Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
- Nenngeld
- Preise, Wertung
- Stechen
- Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen
- Qualifikation (z. B. Cut bei Clubmeisterschaften)
- Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste
- Änderungsvorbehalte
- Spielleitung
- Hinweis auf die Wettspielordnung / Rahmenausschreibung
Darüber hinaus gelten für die Wettspiele folgende allgemein während der Spielsaison geltende Rahmenbedingungen.
1. Platzregeln
Gespielt wird unter Beachtung der Platzregeln und gegebenenfalls der Sonderplatzregeln und der Spielordnung des Golfclubs Dreibäumen e. V. Sonderplatzregeln werden durch Aushang an der Informationstafel bekannt gemacht.
2. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des R&A. Die Wettspiele werden auf Grundlage des EGA-Vorgabensystems ausgerichtet. Alle Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.
3. Teilnehmer und Vorgaben der Teilnehmer sowie Mindestteilnehmerzahl
Zu den Wettspielen melden können sich Spieler mit einer Stammvorgabe, die von einem Verein bestätigt wird, der dem Deutschen Golf Verband e. V. bzw. der European Golf Association angehört. Bei der erstmaligen Meldung zu einem Wettspiel in einem Kalenderjahr ist ein aktuelles Vorgabenstammblatt vorzulegen. Die Teilnahme an einem Wettspiel gilt erst mit der Nennung in der Startliste als verbindlich vereinbart. Bei weniger als neun rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern obliegt es der Spielleitung, das Wettspiel zu starten oder ausfallen zu lassen. Die Auswertung der Scorekarten, die in jedem Fall nach dem Spiel abgegeben werden müssen, erfolgt dann ggf. nicht mehr am Spieltag. Bei Turnieren mit zu erwartender großer Teilnehmerzahl wird auf eine Warteliste hingewiesen.
4. Zulässige Höchstvorgabe
Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldung und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus gemäß Einzelausschreibung heraufgesetzt, so muss der Teilnehmer sich mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.
5. Höchstzahl der Teilnehmer
Die Höchstzahl der Teilnehmer ist der Nennungsliste zur Einzel- bzw. Turnierausschreibung zu entnehmen. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, entscheidet der Meldeeingang.
6. Wertung
Siehe Turnierausschreibung / Nennungsliste.
7. Art und Ort der Meldung
Die Meldung zur Wettspielteilnahme kann schriftlich oder telefonisch, durch Eintragung in der im Clubhaus aushängenden Meldeliste, im Clubsekretariat oder über das Internet erfolgen.
8. Meldeschluss
Siehe Nennungsliste. Verspätet eingehende Anmeldungen nach Meldeschluss können gegebenenfalls angenommen werden.
9. Nenngeld und Entrichtung des Nenngeldes bei Nichtteilnahme
Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet worden sein. Die Höhe des Nenngeldes ist aus der Einzel- bzw. Turnierausschreibung ersichtlich. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Wird eine Meldung nach Meldeschluss zurückgenommen oder wird zum Wettspiel nicht angetreten, so ist das Nenngeld dennoch zu entrichten. Aus Gründen allgemeiner Gerechtigkeit wird das Nenngeld ausgebliebener Teilnehmer dann eingezogen.
10. Startzeiten, Ergebnisse und Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in Ziffer 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer gültigen Fassung können im Sekretariat oder im Internet eingesehen werden: Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (PDF). Darüber hinaus erklärt er sich einverstanden, dass die Startliste bzw. Startzeiten an der Informationstafel ausgehängt und per SMS versendet werden können. Weiterhin, dass das Wettspielergebnis mit Namen und Vorgabe der Teilnehmer an der Informationstafel ausgehängt, in mygolf sowie über infocaddy veröffentlicht wird.
11. Preise
Preise werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wettspielteilnehmer festgelegt und durch gestaffelte Platzierung vergeben. Eine Doppelpreisvergabe wird in der Regel ausgeschlossen. Für die Preisvergabe entscheidet dann das Brutto-Ergebnis vor dem Netto-Ergebnis. Auf eventuelle Sonderregelungen wird in der Einzel- bzw. Turnierausschreibung hingewiesen.
Bei „Longest Drive“ zählt nur ein Schlag, bei dem der erste Ball auf dem Fairway (kurz gemäht) zur Ruhe kommt. Bei „Nearest to the Pin“ (NTP) zählt nur ein Schlag, bei dem der erste Ball auf dem Grün zur Ruhe kommt. Während der festgesetzten Runde wird auf dem Grün für die Entfernungsmessung NTP die Benutzung eines bereitgestellten Messgerätes erlaubt.
Ob Preise für zur Siegerehrung nicht mehr anwesende Teilnehmer aufbewahrt werden, entscheidet die Spielleitung. Zur Siegerehrung nicht mehr anwesende Teilnehmer sollten sich dem Höflichkeitsprinzip folgend bei der Turnierleitung oder im Sekretariat abmelden. Wurde ein Spieler disqualifiziert, können auch Sonderpreise nicht mehr an diesen Spieler vergeben werden. Der ausstehende Preis wird dann dem zweiten auf der Tafel eingetragenen Spieler zugesprochen.
12. Stechen im Zählspiel
Bei gleichen Ergebnissen wird die Reihenfolge durch Stechen ermittelt. Bei Auswertung von Teilergebnissen durch „Kartenstechen“ im Zählspiel wird nach den letzten 9, 6, 3, 1 Löchern oder durch Stechen von 9 Löchern nach Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9; danach 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann 1, 18, 3 und zuletzt das schwerste Loch gemäß Festlegung in der Einzel- bzw. Turnierausschreibung entschieden. Besteht danach immer noch Gleichheit, entscheidet das Los. Bei Brutto-Wettspielen mit mehr als 18 Löchern (z. B. Clubmeisterschaften) wird durch Spielfortsetzung nach Sudden Death, beginnend mit Loch 1, dann Loch 9, dann wieder Loch 1 usw., bis zur Entscheidung mit besserem Ergebnis entschieden.
13. Spielleitung
Die Spielleitung übernehmen jeweils drei Personen gemäß namentlicher Bekanntgabe in der Startliste. Etwaige Platzrichter eines Wettspiels werden durch die Einzel- bzw. Turnierausschreibung oder in der Startliste bekannt gegeben.
14. Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung und Aushängung der vollständigen Ergebnisliste an der Informationstafel beendet. Ausnahme: Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder, falls nicht geschehen, mit offizieller Bekanntgabe.
15. Beförderung / Benutzung motorbetriebener Golfwagen
Spieler und ihre Caddies müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren bzw. Mitfahren wird von der Spielleitung ausdrücklich gestattet.
Strafe: im Lochspiel Lochverlust für jedes Loch, bei dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 2 Löcher; im Zählspiel 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde. Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeugs einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Dies muss jedoch vor der Wettspielrunde von der Spielleitung genehmigt werden. Dabei ist das Mitführen von Golfausrüstung eines Mitspielers (der Spieler würde damit zum Caddie eines Mitspielers) bzw. das Mitfahren eines Caddies eines Mitspielers nicht gestattet. Dies gilt auch für Teamwettspiele.
16. Gültigkeit und Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen der Einzel- bzw. Turnierausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Rahmenausschreibung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
17. Doping
Es besteht Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes, regeln die Satzung des DGV (PDF) und die Anti-Doping-Ordnung des DGV (PDF).
Alle Verbandsordnungen des Deutschen Golf Verbands: DGV-Serviceportal › Verbandsordnungen
